Abfall- und Hochzeitsverordnung

Serie „Geschichte und Geschichten der Insel Helgoland“ von OTTO-ERWIN HORNSMANN1

Brautwerbung und Hochzeitsverordnung auf Helgoland

Nach erfolgreicher Brautwerbung ist die Hochzeitsverordnung zu beachten.
Abb. Museum Helgoland

Auch für den Umweltschutz tat er (Herr von Colditz) was. Es wurde am 13. Juli 1693 angeordnet:

„Alß man bey itzo allhier grassierenden hitzigen Krankheit wahrnimmt, dass ein übler Gestank auß den Gossen, alß von dem Abfall der heraufbringenden Fische enstehet und solche Krankheit gar sehr vermehret wird, wird jedermanniglich bey unausbleiblicher Strafe anbefohlen, alle Gossen sauberzumachen und rein zu halten, sondern auch die Fischköpfe und allen Abfall so Gestank verursacht in den Mist zu verscharren und die stinkenden Mistkuhlen mit Stroh oder so gut sie können vor entstehenden Gestank zu schützen. Wie nicht weniger unten am Strande, auch der Abfall von den Fischen weit genug ins Wasser, damit solches wegtreiben kann, geworffen werden muss. Man wird gleichfalß deswegen fleissig visitieren lassen.“

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  1. aus: Otto-Erwin Hornsmann, Geschichte und Geschichten der Insel Helgoland, Museum Helgoland, 2006, mit freundlicher Genehmigung des Autors